Abschlussveranstaltung "ISETEC II"

Die Abschlussveranstaltung der Förderbekanntmachung „Innovative Seehafentechnologien II - ISETEC II“ wird am 4. und 5. Juni 2012 im Konferenzzentrum des BMWi in Berlin stattfinden. Im Mittelpunkt stehen die Ergebnispräsentationen der Förderprojekte.
Ansprechpartnerin:
Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-MailDaniela Wirtz

 

Neue Kollegen gesucht

Der Projektträger Mobilität und Verkehrstechnologien sucht 
kaufmännische Mitarbeiter für die administrative Unterstützung der Projektarbeit. Interesse? Bitte richten Sie eine Kurzbewerbung an Opens window for sending emailSabine Blank.

 

Allgemeine Information

Der PT MVt ist organisiert im
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Verwertungsplan

Mit Einführung der Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMWi und BMBF 1999 (u.a. NKBF 98) wurde ein Paradigmenwechsel in Bezug auf die Rechte an den Ergebnissen geförderter Projekte vollzogen. Der Zuwendungsempfänger (ZE) erhält seither das Recht auf ausschließliche Nutzung des Ergebnisses. In den Nebenbestimmungen (u.a. NKBF 98) heißt es unter Nr. 9: „Die Ergebnisse gehören dem ZE. Sie sind zu Innovationen zu nutzen; der ZE hat eine Ausübungs- bzw. Verwertungspflicht.“

Die Umsetzung des Verwertungsplans, d.h. die Umsetzung des FuE-Ergebnisses am Markt, ist verpflichtend. Wird der Verwertungspflicht nach Projektende nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums entsprochen, erlischt das Recht der ausschließlichen Nutzung. Dritte können auf Verlangen ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungs- bzw. Nutzungsrecht am Ergebnis einfordern.

Die Verwertungsabsichten des Zuwendungsempfängers werden in einem Verwertungsplan dokumentiert. Dieser wird jährlich mit den Zwischenberichten und letztmalig mit dem Verwendungsnachweis durch den Zuwendungsempfänger fortgeschrieben. Auf der Grundlage der Aussagen im Verwertungsplan wird über die dem Zuwendungsempfänger auferlegte Ausübungs- und Verwertungspflicht entschieden.

Aus diesem Zusammenhang ergibt sich die Notwendigkeit, dass jeder Zuwendungsempfänger, d. h. bei Verbundprojekten jeder einzelne Projektpartner, seine eigenen Verwertungsabsichten in einem spezifischen Verwertungsplan beschreiben muss.

Im Folgenden wird die Gliederung für den Verwertungsplan als Bestandteil der Vorhabenbeschreibung erläutert. Diese Gliederung finden Sie auch in den Opens external link in new window„Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ sowie in den Opens external link in new window„Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“.

 

Auszug Richtlinie des BMWi (Stand 10.2008):

IV. Verwertungsplan

- Wirtschaftliche Erfolgsaussichten

Es soll dargestellt werden, welche Erfolgsaussichten im Falle positiver Ergebnisse kurz-, mittel- bzw. längerfristig bestehen (Zeithorizont), insbesondere im Hinblick auf potentielle Märkte (Produkte/Systeme) und andere Nutzungen. Hierzu sind beispielsweise folgende Aspekte einzubeziehen:

• Verzahnung von Forschungs- und Produktionsstrategien,

• Nutzen für verschiedene Anwendergruppen/-industrien am Standort Deutschland (u.a. Auflistung),

• Ökonomische Umsetzungs- und Transferchancen.

Soweit möglich, sind Angaben zu den ökonomischen Umsetzungs- und Transferchancen (z.B. Beschreibung des Marktpotentials) zu machen. Hierzu gehört z.B. auch die Einschätzung, inwieweit in funktionaler und/oder wirtschaftlicher Hinsicht bis zur erwar-teten Markteinführung eine deutliche Überlegenheit der zu erforschenden Technologie bzw. des Lösungsansatzes zu Konkurrenztechnologien/-lösungen besteht.


- Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten

Unabhängig von den wirtschaftlichen Erfolgsaussichten sollen die wissenschaftlichen und/oder technischen Erfolgsaussichten dargestellt werden (mit Zeithorizont) - u.a., wie die geplanten Ergebnisse in anderer Weise (z.B. für öffentliche Aufgaben, Datenbanken, Netzwerke, Transferstellen etc.) genutzt werden können. An dieser Stelle ist auch eine etwaige Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Firmen, Netzwerken, Forschungs-stellen u.a. einzubeziehen.


- Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit

Hier ist aufzuzeigen, wer im Falle eines positiven Ergebnisses die nächste Phase bzw. nächsten innovatorischen Schritte zur erfolgreichen Umsetzung der FE-Vorhabenergebnisse übernimmt/übernehmen soll und wie dieses angegangen wer-den soll. Beispiele können sein für Ergebnisse der

• Grundlagenforschung: Kooperationen von Wissenschaft und Wirtschaft,

• angewandten Forschung: Erschließung branchenübergreifender Nutzung, z.B. ver-schiedener Produktentwicklungen,

• Entwicklung: Umsetzung am Markt.