Abschlussveranstaltung "ISETEC II"

Die Abschlussveranstaltung der Förderbekanntmachung „Innovative Seehafentechnologien II - ISETEC II“ wird am 4. und 5. Juni 2012 im Konferenzzentrum des BMWi in Berlin stattfinden. Im Mittelpunkt stehen die Ergebnispräsentationen der Förderprojekte.
Ansprechpartnerin:
Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-MailDaniela Wirtz

 

Neue Kollegen gesucht

Der Projektträger Mobilität und Verkehrstechnologien sucht 
kaufmännische Mitarbeiter für die administrative Unterstützung der Projektarbeit. Interesse? Bitte richten Sie eine Kurzbewerbung an Opens window for sending emailSabine Blank.

 

Allgemeine Information

Der PT MVt ist organisiert im
Öffnet externen Link in neuem FensterPT - Netzwerk.

Eigenanteil und Förderquote

Das BMWi fördert FuE-Vorhaben je nach Innovationsgehalt mit unterschiedlichen Förderquoten bezogen auf die Gesamtkosten des Vorhabens. Zusätzlich dazu ist die Förderquote abhängig von der Art der geförderten Institution. Grundsätzlich wird bei der Antragstellung zwischen Anträgen auf Opens external link in new windowAusgabenbasis (AZA) und Opens external link in new windowKostenbasis (AZK) unterschieden.

Aus diesem Grund erfordert die Dimensionierung der Förderquote eine Einzelfallprüfung durch PT MVt und BMWi. Dabei sind nationale Vorgaben des BMWi und der Initiates file downloadeuropäische Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation zu beachten.

Zur Veranschaulichung werden zwei Beispiele dargestellt, die das gesamte Spektrum der Fördermöglichkeiten aufzeigen:

1. Ein Institut einer Universität bearbeitet eine grundlagenorientierte Fragestellung im Bereich Mobilität und Verkehr. Sie stellt einen AZA (Antrag zur Förderung von FuE-Vorhaben auf Ausgabenbasis) und wird zu 100% gefördert.

2. Ein Großunternehmen der gewerblichen Wirtschaft bearbeitet im Rahmen eines Verbundprojektes praxisbezogene Arbeiten. Der FuE-Anteil ist dabei eher gering. Das Unternehmen stellt einen AZK (Antrag auf Förderung von FuE- Vorhaben auf Kostenbasis)  und wird mit 25% gefördert.

Von Zuwendungsempfängern der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 v.H. – vorausgesetzt.